Hate Crimes (Hassverbrechen)

Studien zeigen, dass etwa 10% der Bevölkerung nicht heterosexuell, etwa 3% trans und etwa 1,7% intersex sind. Das ist in der Schweiz mehr als eine Million Menschen! Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans Menschen, nicht binäre Menschen und intergeschlechtliche Menschen sehen sich mit verschiedenen spezifischen Schwierigkeiten und Herausforderungen konfrontiert, die mit ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Geschlechtsausdruck, ihren Geschlechtsmerkmalen und ihrer sexuellen und romantischen Orientierung zusammenhängen.

Rechtliche Situation

Am 9. Februar 2020 haben die Schweizer Bürger*innen über die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf das Kriterium der sexuellen Orientierung abgestimmt. Mit 63% Ja-Stimmen haben wir einen Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass, Herabsetzung und Diskriminierung erreicht. Ein wichtiger Erfolg für die beteiligten Dachverbände!

Am 1. Juli 2020 ist die Antidiskriminierungs-Strafnorm (Erweiterung von Artikel 261bis) in Kraft getreten. Wer zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als Gruppe aufruft oder lesbische, schwule oder bisexuelle Menschen diskriminiert, kann nun strafrechtlich verfolgt werden. Für trans und intergeschlechtliche Personen klafft hier jedoch noch eine Lücke im Gesetz. Auch diese muss in Zukunft unbedingt geschlossen werden, um den Schutz vor Hass und Hetze für die ganze LGBTIQ+ Community sicher zu stellen.

Dennoch schützt uns das Gesetz allein nicht vor Gewalt. Wir fordern den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen. Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einem nationalen Aktionsplan gegen LGBTIQ+ feindliche Hate Crimes.

Obwohl sich die rechtliche Lage verbessert, leidet die LGBTIQ-Community weiterhin unter physischer, psychischer und sexueller Gewalt. Darum müssen wir handeln  – national, kantonal und auf Gemeindeebene. LGBTQ-feindliche Hate Crimes sind eine alltägliche Realität und haben schwerwiegende Folgen, nicht nur für die direkten Opfer, sondern für die gesamte queere Community. Trotzdem fehlt es in der Schweiz noch immer an wissenschaftlichen Grundlagen, Präventionsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen und einem ausreichenden Opferschutz. Für all diese Massnahmen setzt sich die LOS proaktiv ein.

LGBTIQ-Helpline

Die LGBTIQ-Helpline ist die erste Anlaufstelle für alle Anliegen zum Leben als lesbische, schwule, bisexuelle, trans, nicht-binäre, intergeschlechtliche oder queere Person. Seit 2016 können LGBTQ-feindliche Hate Crimes bei der LGBTIQ-Helpline gemeldet werden. Dieses Angebot soll Hassverbrechen in der Schweiz sichtbar und messbar machen, da diese immer noch nicht national erfasst werden. Denn noch immer besteht in der Schweiz immer noch der Irrglaube, dass LGBTIQ-feindliche Hate Crimes Einzelfälle sind.  Die LGBTQ-Dachverbände publizieren deshalb jährlich am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT), den “Hate Crime Bericht”:

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