Heute Morgen hat das Bezirksgericht Baden ein wegweisendes Urteil gefällt und dem lesbischen Paar, das im Januar 2023 aus einer Bar in Baden geworfen wurde, Recht gegeben. Das Bezirksgericht hat den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom Februar 2024 bestätigt und die dagegen erhobene Einsprache der beschuldigten Servicemitarbeiterin abgewiesen.

Salome Trafelet (sie/they), Autor:in von Salome Trafelet (sie/they) | 12.09.2024

Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) begrüsst das Urteil und sieht darin einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Erweiterung von Art. 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches um den Aspekt der “sexuellen Orientierung” wurde in der Volksabstimmung vom Februar 2020 angenommen und ist seit Anfang Juli 2020 in Kraft.

„Das Bezirksgericht hat bestätigt, dass der Rauswurf aus der Bar eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt und strafbar ist. Dieses Urteil sendet ein starkes Signal, dass die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in der Schweiz geschützt werden“, erklärt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS). „Die beiden Frauen haben alles richtig gemacht, indem sie den Vorfall gemeldet und durchgehalten haben.“

Nadja Herz, Co-Präsidentin der LOS und Rechtsanwältin des betroffenen Paars, fügt hinzu: „Dieser Fall zeigt erneut, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Schweiz weiterhin Diskriminierung erfahren. Es ist erfreulich, dass das Gericht in diesem Fall klar Stellung bezogen hat. Nun liegt es an den Strafverfolgungsbehörden, auch in zukünftigen Fällen wachsam zu bleiben.“

Der Fall Baden ist kein Einzelfall. In den letzten Jahren kam es in der Schweiz immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. So weigerte sich Anfang des Jahres eine Fotoagentur, die Hochzeit eines queeren Frauenpaars zu fotografieren, und der Rechtsextremist Alain Soral wurde wegen lesbenfeindlichen Aussagen vom Bundesgericht verurteilt. „Ob Hassrede oder die Verweigerung von Dienstleistungen – die Betroffenen haben das Recht auf ihrer Seite“, so Nadja Herz.

Mit dem heutigen Urteil ist ein wichtiger Etappensieg erreicht. „Wir hoffen, dass dieses Urteil als klares Signal gegen Diskriminierung dient und die Rechte von LGBTIQ+ Personen weiter gestärkt werden“, betont Widmer.