Heute Mittwoch nahm der Grosse Rat des Kanton Basel-Stadt die Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes mit 69 zu 15 (2 Enthaltungen) deutlich an. Damit ist Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, nicht binären und intergeschlechtlichen Personen explizit im Gesetz verankert. Die regionalen und nationalen LGBTIQA-Organisationen freuen sich ausserordentlich über diesen wegweisenden Entscheid. Sie rufen die Basler Bevölkerung schon heute dazu auf, sich bei einem allfälligen Referendum für eine zukunftsgerichtete Gleichstellungspolitik einzusetzen und das Gesetz anzunehmen.
Für die LGBTIQA-Organisationen ist das heute verabschiedete Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven und intersektionalen Gleichstellung aller Geschlechter und aller sexuellen Orientierungen auf kantonaler Ebene: “Die queere Community Basels ist überzeugt, dass die Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes dem Willen der Basler Bevölkerung entspricht”, sagt Billy Ostertag, Vorstandsmitglied der habs queer basel. “Das revidierte Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt schafft die Grundlage für eine umfassende, progressive Gleichstellungspolitik, die ihren feministischen Ursprüngen treu bleibt und diese sinnvoll um queere Anliegen erweitert”, ergänzt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS).
Der Handlungsbedarf ist gross, denn LGBTI-Personen erfahren in der Schweiz täglich Anfeindungen, Diskriminierungen und Angriffe, wie Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross erläutert: “Der Bedarf an effektiven Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, damit queere Menschen in der Schweiz sicherer leben können, ist noch immer riesig. Darum begrüssen wir sehr, dass das Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt auch konkrete Massnahmen zur Erreichung der Ziele beinhaltet und zusätzliche Ressourcen für diese Arbeit geschaffen werden sollen.”
Neben konkreten Massnahmen und finanziellen Ressourcen für alle Gleichstellungsanliegen ist vor allem die explizite Nennung von Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen sowie sexueller Orientierung im Gesetz eine relevante gleichstellungspolitische Weichenstellung. Alecs Recher, Jurist und Leitung der Advocacy von TGNS erläutert: “Wir sind erleichtert, hat sich der Grosse Rat nicht vereinnahmen lassen von den lauten transfeindlichen Stimmen, sondern sorgfältig legiferiert. Basel-Stadt anerkennt mit der Differenzierung zwischen Geschlechtsmerkmalen, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und gesellschaftlichen Zuschreibungen, dass die Schlechterstellung auch von trans und intergeschlechtlichen Menschen ein ernstzunehmendes Problem ist. Mit dieser präzisen Terminologie zeigt Basel-Stadt aber auch auf, dass die international juristisch etablierten Begriffe im Schweizer Recht selbstverständlich verwendet werden können. Nun ist es an den anderen Kantonen und am Bund, es Basel-Stadt gleichzutun.”
InterAction Schweiz begrüsst, dass das Basler Gleichstellungsgesetz auch intergeschlechtliche Menschen bzw. Menschen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale berücksichtigt. “Auch für intergeschlechtliche Menschen sind spezifische Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen und ein effektiver Diskriminierungsschutz erforderlich”, so Urs Vanessa Sager von InterAction. “Umso wichtiger ist es, dass die LGBTI-Organisationen an der Umsetzung des Gesetzes beteiligt sind.”
Gemeinsame Medienmitteilung von habs queer basel, InterAction Suisse, Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Pink Cross, Dachverband Regenbogenfamilien, Transgender Network Switzerland (TGNS) vom 10. Januar 2024.