Die Stiefkindadoption soll erleichtert werden, aber die Anerkennung beider Eltern ab Geburt soll weiterhin nicht gelten, wenn das Kind durch ein fortpflanzungsmedizinisches Verfahren im Ausland oder durch eine private Samenspende gezeugt wurde. Dies hat der Ständerat heute entschieden.Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Pink Cross sind erfreut, dass der Ständerat den Handlungsbedarf bei der Stiefkindadoption erkannt hat. Die Absicherung aller Kinder ab Geburt, die der Ständerat leider abgelehnt hat, muss unbedingt im Rahmen der Revision des Abstammungsrechts verankert werden.
Mit der Ehe für alle wurde Frauenpaaren ermöglicht, eine professionelle Samenspende in der Schweiz in Anspruch zu nehmen und so eine Familie zu gründen. Falls ein gleichgeschlechtliches Paar jedoch dank einer privaten Samenspende oder einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland ein Kind zeugt, müssen Regenbogenfamilien den Umweg über eine Stiefkindadoption gehen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Die Stiefkindadoption wurde ursprünglich für alleinstehende oder verwitwete Elternteile geschaffen, die eine neue Partnerschaft eingehen und der*die Partner*in die rechtliche Verantwortung für ein meist schon älteres Kind übernehmen will. Auf Paare, die gemeinsam eine Familie gründen, ist das Verfahren aber nicht zugeschnitten. Es ist ein administrativ langwieriges und aufwändiges Verfahren, das frühestens ein Jahr nach der Geburt eingeleitet werden kann. Diese Frist macht keinen Sinn, wenn das Kind ein gemeinsames, neugeborenes Wunschkind ist.
“Ich bin sehr erleichtert, dass der Ständerat die Stiefkindadoption in diesen Fällen nun vereinfachen will”, erläutert Nadja Herz, Co-Präsidentin der LOS. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass auch bei einer privaten Samenspende oder einer künstlichen Befruchtung im Ausland beide Eltern ab Geburt rechtlich anerkannt werden sollten, sofern die Kenntnis der Abstammung gewährleistet ist. So wie das heute bei einer professionellen Samenspende in der Schweiz der Fall sei. “Es ist bedauerlich, dass der Ständerat hier nicht sofort handeln will, um diesen Kindern ab Geburt eine optimale rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Umso wichtiger ist, dass dies im Rahmen der kommenden Revision des Abstammungsrechts geschieht.”
Trotz dieser Ablehnung der Absicherung aller Kinder ab Geburt ist die Vereinfachung der Stiefkindadoption ein erster wichtiger Schritt für Pink Cross und die LOS. “Die Vereinfachung des Verfahrens für die Stiefkindadoption für Paare, welche gemeinsam eine Familie gründen, ist dringend notwendig. Ich bin froh, dass dieser Handlungsbedarf vom Ständerat, dem Nationalrat und dem Bundesrat erkannt wurde. So können Kinder in Regenbogenfamilien zukünftig rascher abgesichert werden”, betont Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross.
Die LOS und Pink Cross ermutigen nun den Ständerat und den Nationalrat, Fragen der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Eltern bei der Revision des Abstammungsrechts Priorität einzuräumen.
Medienmitteilung der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Pink Cross, 14. Dezember 2023.